Broker im Vergleich
Ein Broker führt Aufträge aus und verwahrt Wertpapiere. Das Depot ist dabei nur das Verzeichnis; der Broker ist die Dienstleistung dahinter: der Zugang zu Handelsplätzen, die Ausführung der Order, die Verwahrung und die Abwicklung. Zwei Anbieter können auf den ersten Blick gleich aussehen und sich in genau diesen Punkten unterscheiden.
Für einen Schweizer Anleger kommen zwei Kostenpunkte hinzu, die es in dieser Form nur hier gibt: die Umsatzabgabe auf Wertschriftengeschäfte und die kantonale Steuer, die kein Anbieter für Sie optimieren kann. Diese Seite zeigt, woran sich Broker messen lassen – die Konditionen stehen im Rechner.
Broker vergleichen
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt Orderkosten, Depotführung und Handelsplätze je Anbieter. Konditionen ändern sich – deshalb stehen sie hier und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Aufsicht
- FINMA; Wertpapierdienstleistungen unterstehen FIDLEG/FINIG
- Verwahrung
- Sondervermögen – Ihre Wertpapiere gehören nicht zur Konkursmasse
- Schweizer Kostenpunkt
- Umsatzabgabe (Stempelsteuer) auf Wertschriftengeschäfte
- Handelsplätze
- Inländische und ausländische Plätze – Ausführung und Währung kosten
- Steuern
- Kantonal – kein Broker kann sie für Sie optimieren
Was einen Broker ausmacht – und was nicht
- AusführungAn welchen Handelsplätzen gehandelt wird und wie eine Order ausgeführt wird.
- VerwahrungWo die Papiere tatsächlich liegen und unter welchem Recht sie verwahrt werden.
- KostenOrdergebühr und Abgaben. Die Umsatzabgabe kommt zur Gebühr hinzu.
Die drei hängen nicht zusammen: Ein günstiger Handelsplatz sagt nichts über den Verwahrort, und der Verwahrort nichts über die Abgaben. Fragen Sie jedes einzeln ab.
Ein Broker ist vor allem eines: ein Zugang. Er bestimmt, an welchen Handelsplätzen Sie Wertpapiere kaufen und verkaufen können, wie die Order ausgeführt wird und wie die Papiere verwahrt werden. Das Depot ist nur das Konto, in dem das Ergebnis steht.
Für einen Schweizer Anleger sind deshalb drei Fragen entscheidend, und sie hängen nicht zusammen: Wo wird ausgeführt? Wo wird verwahrt? Was kostet beides – einschliesslich der Schweizer Abgaben? Ein Anbieter kann bei der ersten Frage stark und bei der zweiten schwach sein. Wer nur eine davon prüft, vergleicht nicht Anbieter, sondern Preisschilder.
Was ein Brokervergleich dagegen nicht leisten kann: ein Urteil über Ihre Anlagestrategie. Der Broker führt aus, was Sie entscheiden. Wer die Ausführung mit der Anlageentscheidung verwechselt, sucht beim Anbieter, was in sein eigenes Konzept gehört.
Verwahrung: Sondervermögen und der Verwahrort
Kundendepots sind Sondervermögen: Die darin verwahrten Wertpapiere gehören nicht zur Konkursmasse der Bank. Fällt die Bank, werden sie auf einen anderen Verwahrer übertragen. Das ist der wichtigste Schutzmechanismus eines Depots, und er hängt nicht davon ab, wie gross oder wie günstig ein Anbieter ist.
Zwei Dinge bleiben trotzdem zu prüfen. Erstens die Banklizenz: Massgeblich für die Sicherung von Guthaben ist die Lizenz, nicht der Markenname. Das betrifft besonders das Verrechnungskonto, dessen Guthaben eine Forderung gegen die Bank ist – und damit dem Einlagenrisiko unterliegt, nicht dem Sondervermögen.
Die Einlagensicherung greift bis 100'000 Franken je Kunde und Bank. Der Kreis der geschützten Institute ist dabei enger, als der Name vermuten lässt: Das Bankengesetz privilegiert Einlagen bei Banken. Guthaben bei einem Unternehmen, das Bankgeschäfte ohne Bewilligung der FINMA betreibt, fallen nicht darunter. Die Bewilligung ist deshalb der erste Prüfpunkt – und mehrere Marken unter derselben Lizenz zählen für diese Grenze zusammen.
Privilegiert und gesichert sind nicht dasselbe. Privilegiert heisst: Die Forderung wird im Konkurs bevorzugt behandelt. Gesichert heisst: Die Einlagensicherung steht zusätzlich dafür ein. Die Einlagensicherung macht diesen Unterschied selbst – und für das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist er der entscheidende.
Zweitens der Verwahrort. Wird über eine ausländische Verwahrstelle gehalten, gilt deren Rechtsordnung. Ob die Papiere dort im gleichen Umfang geschützt sind, hängt von dieser Rechtsordnung ab und ist eine Frage, die Sie vor der Eröffnung stellen können – nicht erst im Ernstfall.
Die Aufsicht über die Institute führt die FINMA. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Anbieter in der Schweiz tätig sein darf. Sie ist kein Urteil über die Qualität seiner Ausführung.
Sondervermögen schützt die Wertpapiere, nicht ihren Wert. Ein Kursverlust bleibt ein Kursverlust – an der Verwahrung liegt es dann nicht.
Die Umsatzabgabe: der Schweizer Kostenpunkt
Die Umsatzabgabe – oft Stempelsteuer genannt – fällt in der Schweiz auf Wertschriftengeschäfte an. Sie ist die Schweizer Besonderheit auf der Kostenseite und ein Posten, der beim Vergleich mit ausländischen Anbietern leicht übersehen wird.
Für den Vergleich heisst das: Die Ordergebühr ist nicht die ganze Transaktion. Die Umsatzabgabe kommt hinzu, und sie ist keine Gebühr des Brokers, sondern eine Abgabe auf dem Geschäft. Sätze nennen wir hier nicht – sie gehören ins Preis- und Leistungsverzeichnis und in die Antwort auf die Frage, wie die Abgabe in Ihrem Fall anfällt.
Ob und in welcher Form sie anfällt, hängt vom Geschäft und von den beteiligten Parteien ab. Genau hier können zwei Anbieter mit identischer Ordergebühr unterschiedlich teuer sein, weil die Abwicklung den Unterschied macht. Fragen Sie deshalb konkret nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben – eine Kostenart, die im Vergleich fehlt, ist nicht gratis, sondern nur nicht ausgewiesen.
Handelsplätze, Ausführung und Währung
Die Wahl des Handelsplatzes bestimmt den Preis, den Sie bezahlen – deutlicher als die Ordergebühr. Drei Wege kommen in der Praxis vor:
- Inländischer Handelsplatz
- Ausführung in Franken an der Schweizer Börse. Für Schweizer Werte der Standardweg: Abrechnung in Franken, kein Währungswechsel.
- Ausländische Handelsplätze
- Für viele ausländische Aktien der eigentliche Heimatmarkt. Ausführung in der Fremdwährung, andere Handelszeiten, eigene Gebührenordnung.
- Ausserbörsliche Ausführung
- Die Order wird über einen Handelspartner statt über eine Börse abgewickelt. Das kann günstig sein, ist aber ein anderer Mechanismus der Preisbildung – fragen Sie nach, wie der Preis zustande kommt.
Für Schweizer Anleger ist der zweite Punkt der praktisch wichtigste: Ein grosser Teil der interessanten Wertpapiere wird nicht in der Schweiz gehandelt. Wer sie kauft, handelt in einer Fremdwährung – und trägt damit zwei Risiken statt einem, das Kursrisiko des Wertpapiers und das Währungsrisiko. Dazu kommen die Kosten des Währungswechsels.
Prüfen Sie deshalb zwei Dinge. Erstens: Rechnet der Broker automatisch in Franken ab, oder führen Sie ein Fremdwährungskonto? Bei automatischer Umrechnung tragen Sie einen Aufschlag, der im Orderticket nicht sichtbar ist. Zweitens: Welche Handelsplätze stehen zur Wahl, und können Sie zwischen ihnen wählen? Ein Anbieter mit nur einem Weg nimmt Ihnen die Wahl, ohne dass es auffällt.
Ob Sie das Währungsrisiko absichern, ist eine Anlageentscheidung und keine Brokerfrage. Was hierher gehört: Die Kosten des Währungswechsels sind Teil des Brokervergleichs und stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Von der Vollservice-Bank bis zum App-Broker
Die Anbieter unterscheiden sich weniger in der Verwahrung als im Drumherum. Drei Kategorien, die in der Praxis vorkommen:
| Vollservice-Bank | Direktbank | App-Broker | |
|---|---|---|---|
| Beratung | Persönlich, im Preis enthalten | Auf Anfrage, nicht im Standard | Keine |
| Sortiment | Breit | Breit bis mittel | Auf gängige Werte beschränkt |
| Kostenstruktur | Höhere Order- und Depotkosten | Mittlere Kosten, oft ohne Depotgebühr | Tiefe Orderkosten, schlankes Angebot |
| Handelswege | In- und ausländische Plätze | Mehrere Plätze zur Wahl | Häufig ein oder wenige Wege |
Dazu kommt der Robo-Advisor: ein Anbieter, der die Anlage nach einem hinterlegten Muster automatisch umsetzt. Das ist keine Variante eines Brokers, sondern eine andere Dienstleistung – Sie entscheiden nicht mehr über jede Order. Wer die Kontrolle behalten will, ist bei einem Broker richtig; wer sie abgeben will, wählt anders.
Die wichtigste Einsicht aus dieser Aufstellung: Bei einem Vollservice-Anbieter bezahlen Sie Beratung, ob Sie sie nutzen oder nicht. Das ist kein Nachteil, wenn Sie sie nutzen – und ein reiner Kostenposten, wenn nicht. Prüfen Sie, welche der bezahlten Leistungen Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
FIDLEG/FINIG: was der Anbieter Ihnen vorlegen muss
Wertpapierdienstleistungen unterstehen in der Schweiz FIDLEG/FINIG, die Aufsicht führt die FINMA. Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das vor allem eines: Sie haben Anspruch auf Information, bevor Sie sich binden.
Vier Unterlagen und Auskünfte sind für den Vergleich relevant:
- Prospekt
- Beschreibt das Finanzinstrument: Funktionsweise, Risiken, Kosten. Er ist keine Empfehlung, sondern die Grundlage, auf der Sie entscheiden.
- Kundeninformation
- Beschreibt die Dienstleistung und die Risiken des Geschäfts – also das, was der Broker tut, im Unterschied zu dem Produkt, das Sie kaufen.
- Kosten
- Fragen Sie nach einer Aufstellung der Kosten für Ihr konkretes Muster: Order, Verwahrung, Währung, Umsatzabgabe. Vergleichen lässt sich nur, was ausgewiesen ist.
- Umfang der Dienstleistung
- Beratung oder reine Ausführung? Eine Ausführungsplattform berät nicht, auch wenn sie Empfehlungen anzeigt.
Was die Aufsicht leistet und was nicht: Sie verlangt Information und ordentliche Organisation. Sie verhindert keine Kursverluste und ersetzt keine eigene Prüfung. Ein Prospekt schützt Sie nicht vor einem schlechten Produkt – er stellt sicher, dass Sie beschrieben bekommen, was Sie kaufen.
Privatkunde oder professioneller Kunde: die Einordnung bestimmt Ihre Rechte
FIDLEG/FINIG teilt die Kundschaft in Kategorien ein. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Privatkunde und professionellem Kunde, und sie bestimmt, welche Pflichten der Anbieter Ihnen gegenüber hat: welche Informationen Sie erhalten und wie weit er Ihre Kenntnisse und Ihre Situation berücksichtigen muss. Als Privatkunde geniessen Sie den umfassendsten Schutz; fällt ein Teil dieser Pflichten weg, wird der Anbieter Ihnen gegenüber freier.
Die Einordnung ist veränderbar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf eigenen Wunsch als professioneller Kunde behandelt werden, statt als Privatkunde. Das ist ein bewusster Verzicht auf Schutz – kein Vorteil, der sich von selbst auszahlt, und keine Formalität. Fragen Sie, in welcher Kategorie Sie geführt werden, und lassen Sie sich erklären, was das konkret ändert: welche Informationen Sie noch erhalten und wie weit der Anbieter Ihre Situation noch prüfen muss.
Die Unterlagen sind keine Formalität. Sie sind die Grundlage, auf die Sie sich später berufen können. Lesen Sie sie, und lassen Sie sich die Punkte erklären, die Sie nicht verstehen – dafür sind sie da.
Steuern: kein Broker kann sie für Sie optimieren
Bei den Steuern gilt für Broker dasselbe wie für Depots, nur mit anderer praktischer Folge: Die Steuern sind kantonal, und kein Anbieter kann sie für Sie optimieren. Die Mechanik – steuerfreie private Kapitalgewinne, steuerbare Erträge, Rückerstattung der Verrechnungssteuer – steht auf der Depotseite. Hier zählt, was der Broker damit zu tun hat: wenig, aber nicht nichts.
Was ein Broker leisten kann, ist eine saubere Bescheinigung Ihrer Erträge. Die Deklaration bleibt Ihre Aufgabe. Bei inländischen Erträgen wird die Verrechnungssteuer einbehalten; wer sie zurückwill, muss die Erträge deklarieren. Ob und wie stark Ihr Vermögen besteuert wird, entscheidet Ihr Wohnkanton – der Sitz des Anbieters ändert daran nichts.
Ein Depot im Ausland entbindet ebenso wenig von der Deklaration. Rechnen Sie dort mit einem höheren Aufwand: Unterlagen, die ein Schweizer Anbieter liefert, fehlen unter Umständen, und den Steuerauszug müssen Sie selbst zusammenstellen.
Werbung mit Steuervorteilen ist bei Brokern irreführend. Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne folgt aus dem Steuerrecht, nicht aus der Wahl des Anbieters. Ein Broker kann sie nicht versprechen, und kein anderer kann sie aufheben.
Worauf Sie beim Brokervergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft, sortiert das die Angebote schnell:
- Verwahrung – Sondervermögen, Verwahrort und eine allfällige ausländische Verwahrstelle
- Handelsplätze – welche stehen zur Wahl, auch für ausländische Werte?
- Umsatzabgabe – als Schweizer Kostenpunkt prüfen und schriftlich beantworten lassen
- Orderkosten – Grundpreis, variabler Anteil, Unter- und Obergrenze
- Fremdwährung – Abrechnung in Franken oder Fremdwährungskonto, und was kostet der Wechsel?
- Ausführung – wie kommt der Preis zustande, den Sie bezahlen?
- Informationsunterlagen – Prospekt, Kundeninformation und Kostenaufstellung vor dem Abschluss verlangen
- Steuerunterlagen – welche Bescheinigung erhalten Sie für die Steuererklärung?
Und ein Hinweis, der nicht in den Rechner gehört: Der günstigste Broker ist nicht der mit der tiefsten Ordergebühr, sondern der zu Ihrem Handelsmuster passt. Wer selten handelt, für den zählen Verwahrung und Zugang; wer häufig handelt, für den zählt die Ausführung. Der Rechner bildet beide Muster ab – die Auswahl ersetzt er nicht.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Broker und einem Depot?
Das Depot ist das Konto, in dem Ihre Wertpapiere stehen. Der Broker ist die Dienstleistung dahinter: Zugang zu Handelsplätzen, Ausführung der Orders, Verwahrung und Abwicklung. Beim Brokervergleich vergleichen Sie also Ausführung und Verwahrung, nicht nur einen Kontonamen.
Ist mein Depot bei einem Broker sicher?
Kundendepots sind Sondervermögen und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist dagegen eine Forderung gegen die Bank und nur bis zur Grenze der Einlagensicherung geschützt: 100'000 Franken je Kunde und Bank. Massgeblich ist die Banklizenz, nicht der Markenname; Guthaben bei einem Unternehmen, das Bankgeschäfte ohne Bewilligung der FINMA betreibt, sind nicht privilegiert. Prüfen Sie ausserdem den Verwahrort: Bei einer ausländischen Verwahrstelle gilt deren Rechtsordnung.
Was bedeutet die Einordnung als Privatkunde oder als professioneller Kunde?
FIDLEG/FINIG teilt die Kundschaft in Kategorien ein, unter anderem in Privatkunde und professioneller Kunde. Die Einordnung bestimmt, welche Informationen der Anbieter Ihnen geben muss und wie weit er Ihre Kenntnisse und Ihre Situation berücksichtigen muss. Als Privatkunde geniessen Sie den umfassendsten Schutz. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf eigenen Wunsch als professioneller Kunde behandelt werden – das ist ein bewusster Verzicht auf Schutz. Fragen Sie nach, in welcher Kategorie Sie geführt werden.
Was ist die Umsatzabgabe?
Die Umsatzabgabe, auch Stempelsteuer genannt, fällt in der Schweiz auf Wertschriftengeschäfte an. Sie ist keine Gebühr des Brokers, sondern eine Abgabe auf dem Geschäft. Sätze nennen wir hier nicht; fragen Sie Ihren Anbieter, wie die Abgabe in Ihrem Fall berechnet wird und wo sie ausgewiesen ist.
Worin unterscheiden sich Broker für Schweizer Anleger?
Vor allem in vier Punkten: in der Verwahrung und ihrem Verwahrort, in den zugänglichen Handelsplätzen, in der Abwicklung von Fremdwährungen und in den Kosten – wobei die Umsatzabgabe als Schweizer Besonderheit dazukommt. Die Höhe der Ordergebühr allein sagt wenig über die tatsächlichen Kosten aus.
Kann ich als Schweizer Anleger an ausländischen Handelsplätzen handeln?
Das hängt vom Anbieter ab. Fragen Sie konkret nach den angebotenen Handelsplätzen, nach der Abrechnung in Fremdwährung und nach den Kosten des Währungswechsels. Wo ausländische Plätze zugänglich sind, kommen andere Handelszeiten und eine eigene Gebührenordnung dazu.
Was bedeutet FIDLEG für mich?
Wertpapierdienstleistungen unterstehen FIDLEG/FINIG, die Aufsicht führt die FINMA. Für Sie heisst das vor allem: Sie erhalten vor dem Abschluss Informationen – Prospekt, Kundeninformation und Auskunft über die Kosten. Die Aufsicht verlangt Information und Organisation; sie schützt nicht vor Kursverlusten.
Muss ich bei einem Schweizer Broker Steuern abführen?
Der Broker führt keine Einkommens- oder Vermögenssteuer für Sie ab. Bei inländischen Erträgen wird die Verrechnungssteuer einbehalten, die Sie über die Steuererklärung zurückholen. Ihre übrige Steuerlast hängt vom Wohnkanton ab und ist Ihre eigene Deklaration.
Kann ein Broker meine Steuern optimieren?
Nein. Die Steuern sind kantonal, und kein Anbieter kann sie für Sie beeinflussen. Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne folgt aus dem Steuerrecht und gilt unabhängig davon, bei welchem Broker das Depot geführt wird. Was ein Broker liefern kann, ist eine saubere Bescheinigung Ihrer Erträge.
Worauf sollte ich beim Brokervergleich zuerst schauen?
Zuerst auf die Verwahrung und die zugänglichen Handelsplätze, dann auf die Kosten einschliesslich der Umsatzabgabe, und erst danach auf die Ordergebühr im engeren Sinn. Die tiefste Ordergebühr nützt wenig, wenn der Anbieter den Handelsplatz nicht anbietet, den Sie brauchen.