Hausratversicherung in der Schweiz
Die Hausratversicherung schützt das, was Sie in Ihren eigenen vier Wänden besitzen: Möbel, Kleider, Elektronik, Kücheneinrichtung und alles andere, was zum Haushalt gehört. Sie greift bei bestimmten Schadenursachen – in der Schweiz typischerweise bei Feuer, Wasser, Diebstahl und Sturm. Was im Einzelnen gedeckt ist, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich zwischen den Versicherern.
Zwei Punkte werden dabei fast immer verwechselt. Erstens deckt die Hausratversicherung nie das Gebäude – dafür gibt es die Gebäudeversicherung, und die ist in der Schweiz kantonal geregelt. Zweitens wird sie hierzulande sehr häufig zusammen mit der Privathaftpflicht verkauft, obwohl die beiden völlig unterschiedliche Aufgaben haben. Diese Seite trennt beides.
Hausratversicherung vergleichen
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Der Rechner zeigt die aktuellen Angebote der Versicherer. Prämien, Versicherungssummen und Limiten schreiben wir nicht in den Text – sie hängen von Ihrem Haushalt ab und stehen im Rechner jeweils aktuell.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Gedeckt
- Hausrat, Wertsachen bis zu den vereinbarten Limiten, Diebstahl und Wasserschaden
- Nicht gedeckt
- Das Gebäude selbst – dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig
- Bewertung
- Neuwert oder Zeitwert, je nach vereinbarter Versicherungsart
- Häufige Kombination
- Hausrat und Privathaftpflicht zusammen in einer Police
- Zu prüfen
- Limiten für Wertsachen, Unterversicherung, Anforderungen des Vermieters
Was eine Hausratversicherung deckt – und was nicht
- HausratMöbel, Kleider, Elektronik, Geräte. Alles, was zum Haushalt gehört und beweglich ist.
- GebäudeMauern, Dach, Fenster, feste Einbauten. Dafür gibt es die Gebäudeversicherung.
Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum in der Wohnung, nicht die Wohnung. Die Gebäudeversicherung ist in der Schweiz kantonal geregelt.
Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum in der Wohnung: Möbel, Kleider, Elektronik, Haushaltsgeräte, Werkzeuge und alles andere, was zum Haushalt gehört. Sie greift bei bestimmten Schadenursachen – in der Schweiz gehören dazu typischerweise Feuer, Wasser, Diebstahl und Sturm. Welche Ursachen im Einzelnen versichert sind, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich zwischen den Versicherern.
Was die Hausratversicherung nicht ist: ein Schutz für das Gebäude. Mauern, Dach, Fenster und feste Einbauten sind kein Hausrat. Für das Gebäude gibt es die Gebäudeversicherung, und diese ist in der Schweiz kantonal geregelt: Wo das Gebäude versichert ist und ob die Versicherung obligatorisch ist, bestimmt der Kanton. Als Mieter schützt die Hausratversicherung genau das, was Ihnen gehört.
Die beliebteste Verwechslung: Der Schaden am Gebäude nach einem Wasseraustritt ist kein Hausratschaden. Die Reparatur an Böden und Wänden läuft über die Gebäudeversicherung – Ihre Hausratversicherung deckt den beschädigten Inhalt. Klären Sie bei einem Schaden deshalb zuerst, welcher Schaden zu welcher Police gehört.
Für die Praxis heisst das: Halten Sie die beiden Zuständigkeiten auseinander, bevor etwas passiert. Wer weiss, dass das Gebäude nicht über die Hausratversicherung läuft, meldet einen Wasserschaden von Anfang an bei der richtigen Stelle – und verliert keine Zeit mit der Frage, wer zuständig ist.
Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl
Beim Diebstahl lohnt sich die genauere Betrachtung, weil unter demselben Wort zwei verschiedene Dinge laufen. Einbruchdiebstahl und Beraubung gehören zum Kern der Hausratversicherung. Davon zu unterscheiden ist der einfache Diebstahl: Er ist typischerweise nicht im Grundumfang enthalten, sondern eine Option, die ausdrücklich vereinbart werden muss. Was im Einzelnen unter welche der beiden Formen fällt, steht in den Bedingungen Ihres Versicherers und nicht in einer Faustregel.
Diese Unterscheidung erklärt den häufigsten Fall, in dem Versicherte annehmen, gedeckt zu sein, und es nicht sind. Prüfen Sie in den Bedingungen, welche der beiden Formen gedeckt ist – und wenn Sie einfachen Diebstahl mitversichern wollen, ob das im gewählten Produkt überhaupt vorgesehen ist.
Neuwert oder Zeitwert: die Wahl, die über die Auszahlung entscheidet
Wie viel Sie bei einem Schaden ersetzt bekommen, hängt zuerst von der vereinbarten Versicherungsart ab:
- Neuwert
- Ersetzt, was es kostet, den zerstörten Gegenstand heute neu zu kaufen. Sie können das Beschädigte gleichwertig ersetzen – dafür ist die Versicherungssumme höher und damit die Prämie.
- Zeitwert
- Ersetzt den Wert des Gegenstands im Schadenzeitpunkt, also den Neuwert abzüglich der Abnutzung. Die Prämie ist tiefer, die Auszahlung bei älteren Gegenständen aber deutlich kleiner.
Unabhängig von der Versicherungsart ist die Versicherungssumme die zweite entscheidende Grösse. Sie gibt an, bis zu welchem Wert der Hausrat insgesamt versichert ist. Sie steht in Ihrer Police – und sie ist die Zahl, die im Schadenfall über die Höhe der Entschädigung mitentscheidet.
Unterversicherung: der stille Abzug
Ist die Versicherungssumme tiefer angesetzt als der tatsächliche Wert des Hausrats, entsteht eine Unterversicherung. Im Schadenfall kann das dazu führen, dass die Entschädigung im Verhältnis gekürzt wird – Sie tragen dann einen Teil jedes Schadens selbst, ohne dass das beim Abschluss sichtbar war.
- Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wert des Hausrats abdecken, nicht den Wert, den man schätzt.
- Nach grösseren Anschaffungen – Möbel, Elektronik, Musikinstrument – verändert sich dieser Wert.
- Nach einem Umzug in eine grössere Wohnung wächst der Hausrat mit der Zeit.
- Fragen Sie Ihren Versicherer, ob der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung vereinbart ist – das ist die Klausel, die den Unterschied macht.
Ein Punkt entscheidet darüber, wie hart eine Unterversicherung wirkt: der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung. Diese Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung – sie ist keine Vorschrift, und sie gehört nicht automatisch zu jeder Hausratversicherung. Ist sie vereinbart, kann sich der Versicherer im Schadenfall nicht darauf berufen, dass die Versicherungssumme zu tief angesetzt war. Fehlt sie, führt eine zu tiefe Summe zur verhältnismässigen Kürzung der Entschädigung – Sie tragen dann einen Teil jedes Schadens selbst, ohne dass das beim Abschluss sichtbar war.
Prüfen Sie die Versicherungssumme, nicht nur die Prämie. Eine tiefe Prämie bei einer zu tiefen Summe ist kein gutes Angebot, sondern eine Deckungslücke. Und prüfen Sie, ob der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung vereinbart ist. Die konkrete Summe für Ihren Haushalt kann nur Ihre Police liefern – nicht dieser Text.
Hausrat und Privathaftpflicht: zwei Verträge, ein Verkaufsgespräch
In der Schweiz werden die Hausratversicherung und die Privathaftpflicht sehr häufig zusammen angeboten und zusammen gekauft – als kombinierte Haushaltspolice mit einer gemeinsamen Prämienzahlung und einem gemeinsamen Kündigungstermin. Die beiden Bausteine haben aber völlig unterschiedliche Aufgaben:
- Hausratversicherung
- Sie schützt Ihr eigenes Eigentum. Der Schaden entsteht bei Ihnen, und Sie bekommen ihn ersetzt.
- Privathaftpflicht
- Sie schützt Sie, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Die Versicherung prüft begründete Ansprüche Dritter und wehrt unbegründete ab.
Die Kombination ist in der Schweiz üblich und kann sinnvoll sein – sie ist aber kein Grund, auf den Vergleich zu verzichten. Für Sie hat sie drei praktische Folgen:
- Der Vergleich wird schwieriger. Zwei kombinierte Offerten lassen sich nur vergleichen, wenn Sie die Bausteine auseinandernehmen und Deckung gegen Deckung stellen.
- Die Kündigung wird gemeinsam. Wer nur einen Teil neu ordnen will, muss prüfen, ob die Police das getrennt zulässt.
- Der versicherte Personenkreis ist nicht identisch. Die Hausratversicherung gilt für den Haushalt, die Privathaftpflicht in der Regel auch für Sie persönlich ausserhalb der Wohnung. Prüfen Sie in den Bedingungen, wer mitversichert ist.
Es kann also durchaus richtig sein, beides beim selben Versicherer zu halten – aber nicht, weil es nur ein Formular braucht, sondern weil die Kombination günstiger ist oder die Deckung besser passt. Vergleichen Sie den Gesamtumfang, nicht nur den Baustein, der beworben wird.
Beide Bausteine sind private Versicherungen und unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das ist derselbe Rahmen wie bei den Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung – und ein anderer als bei der obligatorischen Grundversicherung, die dem KVG folgt. Wer die beiden Systeme auseinanderhalten will, findet den Vergleich der Grundversicherung auf der Seite zur Krankenversicherung.
Wertsachen: der Teil, der selten vollständig gedeckt ist
Wertsachen sind in der Hausratversicherung regelmässig ein Sonderfall. Die Bedingungen arbeiten mit Limiten: Einzelne Kategorien sind nur bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme oder bis zu einem Höchstbetrag mitversichert.
- Schmuck, Uhren und Edelmetalle gehören typischerweise zu den begrenzten Kategorien.
- Bargeld ist praktisch immer limitiert – prüfen Sie, in welchem Umfang und ob es überhaupt mitversichert ist.
- Fahrräder und Elektronik sind häufig Gegenstand eigener Regelungen, weil sie auch ausserhalb der Wohnung unterwegs sind.
- Musikinstrumente, Kunst und Sammlungen brauchen in der Regel eine eigene Bewertung und eine eigene Summe.
Bei Fahrrädern und Schmuck ist der Punkt nicht die Ausnahme, sondern die Regel: Deren Wert liegt in der Praxis häufig über den Limiten, die eine Police für die Kategorie vorsieht. Wer ein teureres Rad oder ein einzelnes Stück Schmuck besitzt, sollte deshalb prüfen, ob die Kategorie überhaupt reicht und ob die Schadenursache, die diesen Gegenstand treffen kann, gedeckt ist. Das steht in den Bedingungen Ihres Versicherers.
Wer Wertsachen besitzt, sollte deshalb nicht nach der Gesamtprämie entscheiden, sondern nach den Limiten. Eine Police mit tiefer Prämie, die den Schmuck nur bis zu einem Bruchteil der Versicherungssumme deckt, kann im Schadenfall die teurere Wahl sein. Die Limiten Ihres Vertrags stehen in der Police und im Versicherungsnachweis – diese Angaben kann nur Ihr Vertrag liefern.
Prüfen Sie die Limiten, bevor Sie sie brauchen. Ob ein Wertgegenstand mitversichert ist und bis zu welcher Grenze, entscheidet über die Auszahlung – nicht die Gesamtsumme der Police. Bei Stücken von erheblichem Wert lohnt sich die Rückfrage beim Versicherer vor dem Abschluss.
Kanton und Vermieter: die Rahmenbedingungen von aussen
Zwei Dinge, die nichts mit dem Versicherungsvertrag selbst zu tun haben, beeinflussen in der Praxis, welche Hausratversicherung sinnvoll ist.
Der Kanton
Die Schweiz ist kantonal organisiert, und das betrifft auch die Schadenvorsorge. Die Gebäudeversicherung ist kantonal geregelt, und die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich. Wie Schäden zwischen Gebäude und Hausrat abgegrenzt werden, folgt dieser Ordnung. Wer nach einem Wasserschaden wissen will, wem er den Schaden zuerst meldet, sollte das vorher geklärt haben.
Genauer: In der Mehrheit der Kantone ist das Gebäude bei einer kantonalen Monopolanstalt versichert – gedeckt sind dort insbesondere Feuer und Elementarschäden. Eine Minderheit der Kantone überlässt das Gebäude privaten Versicherern: dazu gehören Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden sowie teilweise Uri, Schwyz und Obwalden. Ob in diesen Kantonen eine Gebäudeversicherung obligatorisch ist, ist unterschiedlich geregelt.
Für den Hausrat gilt diese Ordnung nicht. Der Hausrat ist immer privat versichert – es gibt keine kantonale Anstalt, die ihn deckt. Das ist die Grenze, die man kennen muss: Der Kanton bestimmt, wie das Gebäude versichert ist; den Inhalt Ihrer Wohnung versichern Sie selbst bei einem privaten Versicherer.
Auch Steuerfragen sind in der Schweiz kantonal. Ob und in welcher Form ein Schadenersatz oder eine Prämie steuerlich relevant ist, beantwortet die Steuerverwaltung Ihres Kantons – nicht dieser Text.
Der Mietvertrag
In der Schweiz verlangen Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrags in der Praxis häufig einen Nachweis, dass eine Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung besteht. Prüfen Sie, was in Ihrer Vereinbarung steht – ob sie nur einen Nachweis verlangt oder eine bestimmte Deckung, und ob sich die Anforderung auf den Hausrat, die Haftpflicht oder beides bezieht. Die Anforderungen unterscheiden sich und werden individuell vereinbart.
Lesen Sie Ihre eigenen Vertragsklauseln. Ob und welche Versicherung Ihr Vermieter verlangt, ergibt sich aus Ihrer Vereinbarung – nicht aus einer allgemeinen Regel. Eine Police, die der einen Klausel genügt, muss einer anderen nicht entsprechen. Klären Sie Abweichungen, bevor Sie unterschreiben.
Im Schadenfall: was die Auszahlung entscheidet
Wie viel Sie im Schadenfall erhalten, entscheidet sich nicht erst bei der Schadenmeldung, sondern schon beim Abschluss und bei der Pflege Ihrer Angaben. Vier Punkte sind entscheidend:
- Versicherungssumme und Unterversicherung – deckt die Summe den tatsächlichen Bestand, oder wird im Schadenfall gekürzt?
- Limiten – liegen die beschädigten Wertsachen innerhalb der Limiten Ihres Vertrags?
- Schadenursache – ist die Ursache überhaupt versichert? Nicht jeder Schaden ist ein versicherter Schaden.
- Mitwirkung – die Police verlangt, dass Sie den Schaden unverzüglich melden und belegen können: Liste der Gegenstände, Kaufbelege, Fotos, bei Diebstahl eine Anzeige.
Die letzten beiden Punkte sind die, an denen Ansprüche in der Praxis scheitern. Ein versicherter Schaden, der zu spät gemeldet wird, kann gekürzt werden; ein Schaden, für den keine Belege existieren, ist schwer zu beweisen. Eine einfache Inventarliste – Gegenstand, Kaufjahr, Betrag, Beleg – verhindert den grössten Teil dieser Diskussionen.
Verändern Sie nichts, bevor der Schaden beurteilt ist. Wer beschädigte Gegenstände wegwirft oder repariert, bevor die Versicherung den Schaden gesehen hat, erschwert die Abwicklung. Melden Sie zuerst, dokumentieren Sie den Zustand, und warten Sie die Rückmeldung ab.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft, vergleichen Sie Deckungen statt Prämien:
- Versicherte Ursachen – welche Schadenursachen sind gedeckt und welche nicht?
- Versicherungsart – Neuwert oder Zeitwert?
- Versicherungssumme – deckt sie den tatsächlichen Bestand, und wie wird eine Unterversicherung geregelt?
- Limiten für Wertsachen – Schmuck, Bargeld, Fahrräder, Elektronik: Welche Grenzen stehen im Vertrag?
- Versicherter Personenkreis – gilt die Police nur für den Haushalt oder auch für Sie ausserhalb der Wohnung?
- Kombination mit der Privathaftpflicht – ist die Kombination wirklich günstiger, oder nur bequemer?
- Selbstbehalt – ein vereinbarter Selbstbehalt senkt die Prämie, kostet aber im Schadenfall. Die Höhe steht in Ihrer Police.
- Anforderungen des Vermieters – verlangt Ihre Vereinbarung eine bestimmte Deckung?
Bei einer Versicherung, die einen Schaden nur einmal bezahlt, ist das die einzige Reihenfolge, die trägt. Wer mit der Prämie beginnt, entscheidet über den Preis und lässt die Deckung offen – bis zu dem Tag, an dem sie gebraucht wird.
Häufige Fragen
Was deckt die Hausratversicherung?
Sie deckt das Eigentum in Ihrem Haushalt – Möbel, Kleider, Elektronik, Haushaltsgeräte und Ähnliches – bei den versicherten Schadenursachen, in der Schweiz typischerweise Feuer, Wasser, Diebstahl und Sturm. Welche Ursachen im Einzelnen versichert sind und welche Limiten gelten, steht in den Bedingungen.
Sind Hausrat und Privathaftpflicht dasselbe?
Nein. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Eigentum. Die Privathaftpflicht greift, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. In der Schweiz werden die beiden sehr häufig als kombinierte Haushaltspolice verkauft – vergleichen Sie dann die Bausteine einzeln.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Beim Neuwert ersetzt die Versicherung, was die Wiederbeschaffung heute kostet. Beim Zeitwert wird der Neuwert um die Abnutzung reduziert. Neuwert bedeutet eine höhere Versicherungssumme und eine höhere Prämie, dafür im Schadenfall eine höhere Auszahlung bei älteren Gegenständen.
Was ist Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme tiefer ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. Im Schadenfall kann die Entschädigung dann im Verhältnis gekürzt werden. Ob es dazu kommt, hängt an einer Klausel: dem Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung. Dieser Verzicht ist eine vertragliche Vereinbarung und keine Vorschrift; ist er vereinbart, kann sich der Versicherer nicht auf eine zu tiefe Summe berufen. Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob die Klausel enthalten ist, und fragen Sie sonst bei Ihrem Versicherer nach.
Sind Wertsachen wie Schmuck mitversichert?
In der Regel ja, aber nur bis zu den Limiten des Vertrags. Schmuck, Uhren, Bargeld, Fahrräder und Elektronik sind häufig eigenen Grenzen unterstellt – bei Fahrrädern und Schmuck liegt der Wert in der Praxis oft über diesen Limiten. Prüfen Sie diese Grenzen in Ihrer Police, bevor Sie sich auf die Deckung verlassen. Beachten Sie auch die Schadenursache: Einbruchdiebstahl und Beraubung gehören zum Kern, der einfache Diebstahl ist typischerweise eine Option und muss ausdrücklich vereinbart werden.
Ist das Gebäude mitversichert?
Nein. Mauern, Dach, Fenster und feste Einbauten sind kein Hausrat. Für das Gebäude gibt es die Gebäudeversicherung, und diese ist in der Schweiz kantonal geregelt: In der Mehrheit der Kantone ist das Gebäude bei einer kantonalen Monopolanstalt versichert, die insbesondere Feuer und Elementarschäden deckt. Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden sowie teilweise Uri, Schwyz und Obwalden überlassen das Gebäude privaten Versicherern; ob dort eine Versicherung obligatorisch ist, ist unterschiedlich geregelt. Der Hausrat ist dagegen immer privat versichert.
Brauche ich als Mieter eine Hausratversicherung?
Eine allgemeine Pflicht besteht in der Schweiz nicht. Es gibt aber Konstellationen, in denen eine Deckung verlangt wird: Vermieter verlangen in der Praxis häufig einen Nachweis. Prüfen Sie, was in Ihrer Vereinbarung steht und ob Ihre Police die dort genannten Anforderungen erfüllt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wir nennen hier keine Beträge, weil die richtige Summe von Ihrem Haushalt abhängt. Sie muss den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats abdecken. Prüfen Sie sie nach grösseren Anschaffungen und nach einem Umzug neu und klären Sie mit dem Versicherer, wie eine Unterversicherung behandelt wird.
Was mache ich, wenn ein Schaden eintritt?
Melden Sie den Schaden unverzüglich und dokumentieren Sie ihn, bevor Sie etwas verändern: Liste der beschädigten Gegenstände, Fotos, Kaufbelege, bei Diebstahl eine Anzeige. Wer beschädigte Gegenstände vorher wegwirft oder repariert, erschwert die Abwicklung.
Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Für die Kündigung gelten die Fristen des Versicherungsvertrags und Ihre Vertragsbedingungen; wir nennen hier keine Fristen. Prüfen Sie die Angaben in Ihrer Police – und bei einer kombinierten Haushaltspolice, ob die Bausteine zusammen oder getrennt gekündigt werden.