Säule 3a im Vergleich

Aktualisiert am 5. Oktober 2026

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge der Schweiz. Sie steht neben zwei älteren Systemen: der staatlichen Vorsorge über AHV und IV und der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse. Wer in die Säule 3a einzahlt, kann den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen – und bindet sich dafür. Das Guthaben ist bis zum Bezug gebunden, und der Bezug ist an gesetzlich definierte Fälle geknüpft.

Diese Seite vergleicht deshalb nicht Konten mit Konten. Sie vergleicht die drei Anlageformen, zwischen denen in der Schweiz tatsächlich gewählt wird: das 3a-Konto bei einer Bank, die 3a-Wertschriftenlösung und die 3a-Versicherung. Der Steuervorteil ist bei allen drei derselbe – der Unterschied liegt darin, was Sie dafür hergeben: Flexibilität, Marktchance oder eine über Jahre laufende Prämienpflicht.

Säule 3a vergleichen

Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.

Der Rechner zeigt die aktuellen Konditionen der Anbieter für Konto, Wertschriftenlösung und Versicherungslösung. Beträge, Zinsen und Kostenquoten schreiben wir bewusst nicht in den Text – sie ändern sich und stehen im Rechner jeweils aktuell.

Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.

Kurz gefasst

Säule
3a gebunden – steuerlich begünstigt, Guthaben gebunden
Maximalbetrag
Zwei gesetzliche Beträge, jährlich neu festgelegt
Bezug
Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter
Anlageformen
Konto, Wertschriftenlösung oder Versicherungslösung
Steuer
Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar

Die drei Säulen: wo die 3a im Schweizer System steht

Aufbau Staatlich, beruflich, privat
  1. Säule 1AHV und IV. Staatliche Vorsorge im Umlageverfahren, soll die Existenz sichern.
  2. Säule 2Pensionskasse. Berufliche Vorsorge, an ein Arbeitsverhältnis gebunden.
  3. Säule 3aGebundene Selbstvorsorge. Steuerlich begünstigt, Guthaben bis zum Bezug gebunden.
  4. Säule 3bFreie Selbstvorsorge. Nicht begünstigt, dafür jederzeit verfügbar.

Die dritte Säule zerfällt in zwei Teile: 3a ist gebunden und steuerlich begünstigt, 3b ist frei und nicht begünstigt.

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen, und jede hat eine andere Aufgabe. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge über AHV und IV; sie wird im Umlageverfahren finanziert und soll die Existenz sichern. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse; sie ist an ein Erwerbseinkommen gebunden und soll den gewohnten Lebensstandard im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fortführen.

Die dritte Säule schliesst die Lücke, die beide offen lassen: Sie ist die private Selbstvorsorge. Und sie zerfällt in der Schweiz in zwei Teile, die sich steuerlich grundlegend unterscheiden.

Säule 3a – gebunden
Steuerlich begünstigt und gebunden. Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar; das Guthaben ist bis zum Bezug gebunden und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verwendet werden.
Säule 3b – frei
Nicht steuerlich begünstigt und frei verfügbar. Kein Abzug, dafür jederzeit ohne Bindung.

Der Unterschied zwischen 3a und 3b ist also ein Tausch: Steuervorteil gegen Bindung. Wer die 3a wählt, entscheidet sich bewusst für die Bindung – und muss deshalb vorher wissen, wann und wofür er das Geld braucht. Genau daran entscheidet sich, welche der drei Anlageformen passt.

Zwei Maximalbeträge – und der massgebliche steht nicht in diesem Text

Für die Säule 3a gibt es zwei gesetzlich festgelegte Maximalbeträge: einen für Personen mit einer Pensionskasse und einen höheren für Personen ohne Pensionskasse, namentlich Selbstständigerwerbende. Der Grund liegt in der Logik des Systems: Wer bereits über die zweite Säule vorsorgt, kann daneben nur einen begrenzten Betrag abziehen. Wer keine zweite Säule hat, muss die Lücke allein über die 3a schliessen können.

Beide Beträge werden jährlich festgelegt. Sie sind deshalb keine Konstante, sondern eine Grösse, die sich mit jeder Steuerperiode ändern kann. Wir nennen hier keine Zahl: Eine Zahl in einem Text kann am Tag nach der nächsten Publikation falsch sein, und in der Vorsorgeplanung ist eine falsche Zahl schlimmer als keine.

Die massgebliche Zahl steht in der jährlichen Publikation des Bundes – zuständig ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – und in Ihrer eigenen Steuererklärung. Dort ist erfasst, welchen Betrag Sie in Ihrer Situation abziehen können.

Welcher der beiden Beträge für Sie gilt, wie Sie ihn prüfen, was bei einer zu hohen Einzahlung passiert und warum eine Zahl aus einem alten Beitrag wertlos ist, steht im Ratgeber Säule 3a Maximalbetrag.

Die drei Anlageformen – das ist der eigentliche Vergleich

Der Steuervorteil hängt nicht davon ab, wo Sie Ihre Säule 3a führen. Der Unterschied liegt in den drei Wegen, die sich in Verfügbarkeit, Risiko und Bindung erheblich unterscheiden. Wer den Vergleich allein über den Abzug führt, vergleicht das falsche Merkmal.

3a-Konto3a-Wertschriftenlösung3a-Versicherung
EinzahlungEinmalig oder beliebig oftEinmalig oder im SparplanNach vereinbarter Prämienpflicht
ChanceZins auf dem Guthaben, kein MarktrisikoMarktchance, abhängig von der gewählten AnlageKeine eigenständige Marktchance
RisikoKein MarktrisikoMarktrisiko – Kurse können fallenKein Marktrisiko, dafür Bindung und Kosten
FlexibilitätHoch: Einzahlungen lassen sich anpassenHöher: der Sparplan ist anpassbarGering: die vereinbarte Prämie läuft weiter
AusstiegKonto kündbar oder übertragbar, Guthaben bleibt gebundenAuflösung möglich, Guthaben bleibt gebundenBedingungen des Vertrags prüfen – der Ausstieg kann Kosten verursachen
Passend fürWer Sicherheit und einfache Handhabung willWer Zeit hat und Schwankungen aushältWer eine vertraglich zugesicherte Lösung und Beratung will

Was bei der Versicherungslösung kritisch ist

Die 3a-Versicherung verbindet Vorsorge mit einer Versicherungsleistung und verlangt dafür eine Prämie, die über Jahre läuft. Genau darin liegt der kritische Punkt: Sie verpflichten sich nicht zu einer Einzahlung, die Sie im nächsten Jahr anpassen können, sondern zu einem Vertrag mit einer Prämienpflicht. Wer die Prämie nicht mehr tragen kann, steht vor einem Problem, das die anderen beiden Formen nicht kennen.

  • Prämienpflicht über die ganze Laufzeit – die Prämie ist vertraglich vereinbart und nicht jedes Jahr neu wählbar.
  • Kosten im Vertrag – Kosten für Abschluss und Verwaltung sind in der Prämie verrechnet. Fragen Sie nach der Kostentransparenz, bevor Sie unterschreiben.
  • Bindung beim Ausstieg – wer vorzeitig aussteigt, muss die Bedingungen des Vertrags prüfen. Der Ausstieg kann Geld kosten oder nur einen Teil des Guthabens freigeben.
  • Vergleichbarkeit – eine Versicherungslösung lässt sich nicht allein nach dem Steuerabzug beurteilen. Derselbe Abzug steht auch beim Konto und bei der Wertschriftenlösung offen.

Die Wertschriftenlösung ist meist günstiger als eine Versicherungslösung – dafür tragen Sie das Marktrisiko selbst und müssen einordnen können, was ein Kurseinbruch kurz vor dem Bezug bedeutet. Das 3a-Konto ist die einfachste Form und verlangt die wenigsten Entscheide; dafür bleibt das Guthaben ohne Marktchance.

Die wichtigste Frage zuerst: Wollen Sie vor allem wissen, wie viel am Ende herauskommt – oder wollen Sie vor allem eine Verpflichtung, die Sie durchhalten? Die erste Frage führt zu einer Rechnung, die zweite zu einem Vertrag. Verwechseln Sie die beiden nicht.

Bezug: fünf Jahre vor dem Referenzalter – früher nur in definierten Fällen

Die Säule 3a ist gebundene Vorsorge, und das zeigt sich am deutlichsten beim Bezug. Der Regelfall ist der Bezug ab fünf Jahren vor dem Referenzalter. Wer früher an das Guthaben will, kommt nur über gesetzlich definierte Fälle heran – und muss diese Fälle belegen können.

Zu den gesetzlich definierten Fällen gehören die Aufgabe der Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, die Auswanderung, die Invalidität und der Erwerb von Wohneigentum (WEF). Das sind keine Ausnahmen, die man verhandeln kann: Entweder der Fall ist erfüllt, oder das Guthaben bleibt gebunden.

Aufgabe der Erwerbstätigkeit
Wer die Erwerbstätigkeit dauerhaft aufgibt, kann das Guthaben beziehen. Wer diesen Grund auslöst, kann danach unter Umständen nicht mehr in die Säule 3a einzahlen.
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Der Bezug ist nur innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme möglich. Dabei muss das gesamte Vorsorgeguthaben bezogen werden.
Auswanderung
Nur bei Wegzug in ein Land ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA. Ein Umzug innerhalb der EU oder der EFTA öffnet das Guthaben nicht.
Invalidität
Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit. Grad und Nachweis richten sich nach den Vorgaben des Vorsorgeinstituts.
Erwerb von Wohneigentum
Der Vorbezug für selbst genutztes Wohneigentum (WEF), mit den Bedingungen der Vorsorgeeinrichtung.
Tod
Das Guthaben fällt in den Nachlass und wird nach den ordentlichen Regeln abgewickelt.

Was «Auswanderung» hier nicht bedeutet

Der Bezugsgrund heisst Auswanderung, gemeint ist aber der Wegzug aus dem Geltungsbereich und nicht der Wegzug aus der Schweiz. Wer seinen Wohnsitz in ein EU- oder EFTA-Land verlegt, erfüllt den Bezugsgrund nicht. Das Guthaben bleibt gebunden, auch wenn kein Wohnsitz in der Schweiz mehr besteht. Klären Sie die Folgen eines Wegzugs deshalb, bevor Sie ihn vollziehen.

Wichtig für die Planung: Der Bezugsgrund lässt sich nicht rückgängig machen. Wer die Erwerbstätigkeit aufgibt und deshalb bezieht, kann danach unter Umständen nicht mehr in die 3a einzahlen. Klären Sie die Folgen, bevor Sie einen Bezugsgrund auslösen – nicht danach.

Gestaffelter Bezug: der Punkt, an dem die Progression zählt

Besteuert wird, was in einem Jahr zufliesst. Weil die Einkommenssteuer in der Schweiz progressiv ausgestaltet ist – der Satz steigt mit der Höhe des Einkommens, wobei die Tarife kantonal sind –, macht es einen Unterschied, ob ein Guthaben in einem Jahr oder über mehrere Jahre bezogen wird.

Genau hier setzt der gestaffelte Bezug an: Wer mehrere 3a-Konten führt, kann sie in verschiedenen Jahren auflösen, statt alles auf einmal abzurufen. Das ergibt mehrere kleinere Bezüge statt eines grossen – und damit einen tieferen Durchschnittssatz auf dem gesamten Guthaben.

Der Hebel liegt also nicht in der Anlage, sondern in der Aufteilung. Wer von Anfang an eine Aufteilung vorgesehen hat, kann später staffeln. Wer alles auf einem Konto führt, muss zuerst aufteilen – und das ist nur während der Sparphase sinnvoll möglich.

  • Mehrere Konten von Beginn weg – nur Konten, die während der Sparphase getrennt geführt wurden, lassen sich später getrennt beziehen.
  • Staffelung über Jahre – die Bezüge auf verschiedene Steuerjahre verteilen.
  • Kantonale Progression – weil die Steuern kantonal sind, hängt der Effekt vom Wohnkanton ab. Klären Sie ihn mit Ihrer Steuerverwaltung.
  • Versicherungslösung prüfen – dort ist der Bezug an das im Vertrag vereinbarte Ende gebunden. Ob und wie mehrere Bezugszeitpunkte möglich sind, steht in den Vertragsunterlagen.

Die Aufteilung ist eine Ordnungshandlung, keine Anlageentscheidung. Sie können Ihr 3a-Guthaben während der Sparphase auf mehrere Konten bei verschiedenen Instituten verteilen. Wer damit früh beginnt, hat später mehr Jahre für die Staffelung – und mehr Freiheit bei der Wahl der Bezugszeitpunkte.

Warum die Staffelung nur im ordentlichen Bezugsfenster funktioniert

Die Staffelung setzt voraus, dass mehrere Konten nacheinander und in verschiedenen Jahren aufgelöst werden können. Bei den vorzeitigen Bezugsgründen ist genau das nicht möglich: Dort wird das Guthaben als Ganzes ausbezahlt, ein Teilbezug ist nicht zulässig. Beim Bezug wegen Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das ausdrücklich so geregelt, und der Bezug ist überdies nur innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme möglich.

Damit fällt die Staffelung dort weg, wo sie am meisten bringen würde. Sie funktioniert nur im ordentlichen Fenster rund um das Referenzalter, in dem mehrere Konten bewusst auf verschiedene Steuerjahre verteilt werden können. Wer die Erwerbstätigkeit vorzeitig aufgibt, löst einen Bezugsgrund aus, der alle Konten im selben Zeitpunkt erfasst.

Daraus folgt die Reihenfolge: Erst die Aufteilung während der Sparphase, dann die Staffelung im Bezugsfenster. Wer die Erwerbstätigkeit vorzeitig aufgibt, verliert den zweiten Schritt – und damit den Steuervorteil, für den er den ersten gemacht hat. Planen Sie die Aufteilung mit mehreren Jahren Vorlauf und stimmen Sie sie mit Ihrer Steuerverwaltung ab.

Neu ab 2026: Beitragslücken lassen sich nachträglich schliessen

Das aktualisierte Kreisschreiben Nr. 18a der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist auf den 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es bringt eine Neuerung, die für die Reihenfolge der Einzahlungen relevant ist: Wer in einem Jahr keine oder nur teilweise Beiträge einbezahlt hat, kann die Lücke unter Bedingungen nachträglich schliessen.

Die Voraussetzungen gelten kumulativ. Der ordentliche Maximalbeitrag des laufenden Jahres muss vollständig einbezahlt sein. In den betroffenen Jahren muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestanden haben, und es darf noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen worden sein. Lücken vor 2025 lassen sich nicht mehr ausgleichen. Eine einzelne Jahreslücke kann nur mit einem einzigen Einkauf geschlossen werden; mehrere Lücken lassen sich in einem Einkauf zusammenfassen.

Für den Vergleich der Anlageformen ändert das nichts, für die Reihenfolge der Einzahlungen einiges: Wer eine Lücke schliessen will, muss zuerst den laufenden Beitrag vollständig einzahlen. Die Beträge ergeben sich aus der jährlichen Publikation des Bundes und aus Ihrer eigenen Situation – prüfen Sie einen geplanten Einkauf mit Ihrer Steuerverwaltung.

Steuern: Abzug heute, Steuer beim Bezug

Die Säule 3a ist steuerlich begünstigt, aber nicht steuerfrei. Der Abzug wirkt im Jahr der Einzahlung: Die Einzahlung reduziert Ihr steuerbares Einkommen, und auf diesem Teil zahlen Sie keine Einkommenssteuer. Beim Bezug wird das Guthaben dann erfasst.

Wie viel der Abzug wert ist, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab – und weil Einkommens- und Vermögenssteuern in der Schweiz kantonal und teils kommunal sind, unterscheidet sich dieser Wert erheblich je nach Wohnort. Es gibt deshalb keine Antwort auf die Frage, wie viel die 3a bringt, die für alle gilt.

Steuern sind in der Schweiz kantonal: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer und die Sondersteuern unterscheiden sich zwischen den Kantonen und teils zwischen den Gemeinden. Für die 3a heisst das, dass der Abzug so kalkuliert werden muss, wie Ihr Kanton rechnet – nicht wie ein überregionaler Ratgeber rechnet.

Vorsicht bei Renditeversprechen nach Steuern: Ein Vergleich, der den Abzug ausrechnet, aber den Grenzsteuersatz eines anderen Kantons oder Einkommens zu Grunde legt, liefert für Sie eine Zahl, die nirgends steht. Prüfen Sie den Effekt mit Ihrer eigenen Steuererklärung.

Säule 3a und Wohneigentum: der Vorbezug (WEF)

Der Erwerb von Wohneigentum ist einer der gesetzlich definierten Fälle, in denen ein Vorbezug möglich ist. Wird das 3a-Guthaben für Wohneigentum eingesetzt, spricht man von der WEF – der Verwendung des Vorsorgeguthabens für Wohneigentum.

Damit verzahnt sich die Säule 3a mit der Hypothek. Bei der indirekten Amortisation läuft die Rückzahlung der Hypothek nicht direkt an die Bank, sondern über Einzahlungen in die Säule 3a. Dieses Guthaben dient der Bank als Sicherheit und wird am Ende für die Reduktion der Hypothek verwendet. Was das steuerlich bedeutet und wann es sich lohnt, steht auf der Seite zur Hypothek.

Zwei Punkte sind vor einem Vorbezug zu klären. Erstens ist der Einsatz von Vorsorgeguthaben für Wohneigentum an Bedingungen geknüpft, die in den Unterlagen Ihres 3a-Instituts stehen. Zweitens reduziert ein Vorbezug das Vorsorgeguthaben: Die Altersvorsorge hat danach weniger Kapital, und der Ertrag, den dieses Kapital bis dahin erwirtschaftet hätte, fehlt später.

Der Vorbezug ist kein Gratisvorteil. Er bringt Liquidität heute und nimmt Kapital aus der Vorsorge heraus. Rechnen Sie die Frage nicht nur gegen die Hypothek, sondern auch gegen Ihre spätere Rente.

Was mit dem 3a-Guthaben bei einer Bankinsolvenz passiert

Die Einlagensicherung schützt Guthaben in der Schweiz bis 100'000 Franken je Kunde und Bank. Ob das auch für das 3a-Guthaben gilt, beantwortet die Einlagensicherung selbst: Guthaben auf Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konten und in entsprechenden Depots gehören zu den ausdrücklich nicht gesicherten Guthaben. Für sie besteht stattdessen eine konkursrechtliche Privilegierung.

Privilegiert und gesichert sind nicht dasselbe

Privilegiert heisst: Die Forderung wird im Konkurs der Bank der zweiten Klasse zugewiesen und damit vor den übrigen Gläubigern befriedigt. Gesichert heisst: Die Einlagensicherung tritt zusätzlich dafür ein und zahlt aus. Das Bankengesetz privilegiert Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten, bis 100'000 Franken je Gläubiger – und es stellt die Forderungen von Vorsorgeeinrichtungen den Einlagen der einzelnen Vorsorgepersonen gleich, unabhängig von deren übrigen Einlagen.

Für das 3a-Guthaben heisst das: Es ist im Konkurs bevorzugt, aber es fällt nicht unter die Einlagensicherung. Wer die beiden Begriffe gleichsetzt, nimmt einen zusätzlichen Schutz an, den es für dieses Guthaben nicht gibt.

Einlagen auf den Namen des Kunden
Bis 100'000 Franken je Kunde und Bank gesichert und privilegiert.
Kassenobligationen, die auf den Namen lauten
Gesichert und privilegiert, sofern sie im Namen des Einlegers bei der Bank hinterlegt sind.
Säule 3a- und Freizügigkeitsguthaben
Nicht durch die Einlagensicherung gesichert. Stattdessen konkursrechtliche Privilegierung bis 100'000 Franken.

Was daraus folgt: Fragen Sie bei Ihrem 3a-Institut, in welcher Rechtsform das Guthaben gehalten wird und wie es im Konkurs behandelt würde. Die Antwort unterscheidet sich von der bei einem gewöhnlichen Sparkonto, und sie ist der Grund, weshalb sich die Verteilung auf mehrere Institute auch bei der Säule 3a stellt.

Bei einer 3a-Wertschriftenlösung stellt sich die Frage anders: Dort liegt das Guthaben in Wertschriften, und Kundendepots fallen als Sondervermögen nicht in die Konkursmasse der Bank. Ein Einlagenschutz besteht dort nicht und wird auch nicht gebraucht. Bei einer Versicherungslösung prüfen Sie die Deckung in den Vertragsunterlagen.

Worauf Sie beim Vergleich der 3a achten sollten

In dieser Reihenfolge geprüft, sortiert das die Angebote nach der Bindung – und nicht nach der beworbenen Zahl:

  1. Welcher Maximalbetrag gilt für mich – mit oder ohne Pensionskasse. Den Wert entnehmen Sie der jährlichen Publikation des Bundes und Ihrer Steuererklärung, nicht dieser Seite.
  2. Anlageform zuerst, Anbieter danach – Konto, Wertschriftenlösung oder Versicherung. Der Steuervorteil ist in allen drei Formen derselbe; die Bindung ist es nicht.
  3. Bei der Versicherungslösung: Prämienpflicht und Kosten – wie lange läuft die Prämie, was passiert bei einem Unterbruch, und was kostet der Ausstieg?
  4. Bei der Wertschriftenlösung: Strategie und Risiko – welcher Anteil liegt in Wertschriften, und was passiert bei einem Kurseinbruch kurz vor dem Bezug?
  5. Beim 3a-Konto: Zins und Institut – wer führt das Konto, und wie wird der Zins festgelegt und angepasst?
  6. Aufteilung für den gestaffelten Bezug – mehrere Konten von Beginn weg, damit der Bezug später über Jahre verteilt werden kann.
  7. Vorbezug für Wohneigentum – wenn ein Kauf geplant ist: Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie einzahlen, nicht danach.
  8. Einzahlungen im Blick behalten – der Maximalbetrag gilt pro Person und Steuerjahr, nicht pro Konto.

Wer in dieser Reihenfolge prüft, trifft eine Entscheidung über die Bindung und nicht über die beworbene Zahl. Bei einem Produkt, das Sie über Jahre festhält, ist das die richtige Reihenfolge.

Häufige Fragen

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge der Schweiz und bildet zusammen mit der freien Säule 3b die dritte Säule. Einzahlungen in die 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, dafür ist das Guthaben bis zum Bezug gebunden.

Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a?

Wir nennen hier keinen Betrag, weil er jährlich festgelegt wird. Es gibt zwei Maximalbeträge – einen für Personen mit Pensionskasse und einen höheren für Personen ohne. Massgeblich sind die jährliche Publikation des Bundes (BSV) und Ihre eigene Steuererklärung.

Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und Säule 3b?

Die 3a ist steuerlich begünstigt und gebunden: Sie können die Einzahlung abziehen, kommen aber nur in gesetzlich definierten Fällen an das Guthaben. Die 3b ist frei verfügbar und wird steuerlich nicht begünstigt.

Wann darf ich mein 3a-Guthaben beziehen?

Der Regelfall ist der Bezug ab fünf Jahren vor dem Referenzalter. Früher ist ein Bezug nur in gesetzlich definierten Fällen möglich – dazu gehören die Aufgabe der Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, die Invalidität und der Erwerb von Wohneigentum über die WEF. Bei der Auswanderung kommt es auf das Zielland an: Ein Wegzug in ein EU- oder EFTA-Land erfüllt den Bezugsgrund nicht. Bei den vorzeitigen Bezugsgründen ist ein Teilbezug nicht möglich, das Guthaben wird als Ganzes ausbezahlt.

Kann ich mehrere 3a-Konten führen?

Ja. Mehrere Konten sind die Voraussetzung für den gestaffelten Bezug: Wer sie in verschiedenen Jahren auflöst, kann die progressive Steuerbelastung senken. Wichtig ist, dass der Maximalbetrag pro Person und Steuerjahr gilt – die Summe aller Einzahlungen zählt, nicht die Zahl der Konten.

Was ist besser: 3a-Konto oder 3a-Versicherung?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Das 3a-Konto ist einfach und flexibel bei den Einzahlungen. Die Wertschriftenlösung bringt Marktchance und Marktrisiko und ist meist günstiger als eine Versicherungslösung. Die Versicherungslösung bindet Sie an eine Prämienpflicht – das ist der kritische Punkt. Entscheiden Sie nach der Bindung, nicht nach dem Steuerabzug.

Was kostet eine 3a-Versicherung im Vergleich zu einem Konto?

Wir nennen keine Kostenquoten. Fragen Sie bei einer Versicherungslösung schriftlich nach den Kosten für Abschluss und Verwaltung, nach der Laufzeit der Prämienpflicht und nach den Folgen eines Ausstiegs. Diese drei Angaben entscheiden über den Vergleich mehr als die Prämie allein.

Kann ich das 3a-Guthaben für eine Hypothek verwenden?

Ja, der Erwerb von Wohneigentum ist ein gesetzlich definierter Bezugsfall (WEF). Zudem kann die Hypothek indirekt über die Säule 3a amortisiert werden: Die Einzahlungen dienen der Bank als Sicherheit und reduzieren die Hypothek am Ende auf einen Schlag. Details stehen auf der Seite zur Hypothek.

Was passiert, wenn ich die Prämie einer 3a-Versicherung nicht mehr zahlen kann?

Die Prämienpflicht ist vertraglich vereinbart; was bei einem Unterbruch oder bei einer vorzeitigen Auflösung geschieht, steht in den Vertragsunterlagen und kann Kosten verursachen. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob die Prämie auch bei einem veränderten Einkommen tragbar bleibt.

Ist das 3a-Guthaben sicher?

Bei einem 3a-Konto handelt es sich um ein Guthaben bei einer Bank. Die Einlagensicherung gilt dafür aber nicht: Säule 3a- und Freizügigkeitsguthaben gehören nach der Darstellung der Einlagensicherung ausdrücklich zu den nicht gesicherten Guthaben. Stattdessen besteht eine konkursrechtliche Privilegierung bis 100'000 Franken je Gläubiger – das Guthaben wird im Konkurs also bevorzugt behandelt. Bei einer Wertschriftenlösung liegt das Guthaben in Wertschriften und fällt als Sondervermögen nicht in die Konkursmasse der Bank. Bei einer Versicherungslösung prüfen Sie die Deckung in den Vertragsunterlagen.